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Kostenzuschuss für
Psychotherapie durch die Krankenkasse |
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Sie haben die Möglichkeit, einen
Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen.
Wird
dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die
bezahlten Honorars zurück. |
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Die
Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine
so genannte krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD10) vorliegt, da die Sozialversicherung
nur Krankenbehandlung finanzieren darf.
Um einen Zuschuss zu
erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens
vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung
unterzogen haben. |
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Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen
abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht mit bedingen.
Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für
die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur
darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine
Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. |
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Für einen Kostenzuschuss zu
den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen
Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen
Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein Antrag auf
Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer freiberuflich
niedergelassenen Psychotherapeutin gestellt werden, auf dem von der
Psychotherapeutin einige Angaben zur Therapie beantwortet
werden. Dieser Antrag muss vor der elften Psychotherapiestunde
eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiter beziehen zu können. |
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Die Krankenkasse prüft den
Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere
Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert,
muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden. |
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Die meisten Krankenkassen
leisten nachstehend angeführte Zuschüsse: |
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Therapieart |
Dauer |
Kostenzuschuss |
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Einzeltherapie |
30 Minuten |
EUR 12,72 |
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50 Minuten |
EUR 21,80 |
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Gruppentherapie |
45 Minuten |
EUR 5,09 pro Person |
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90 Minuten |
EUR 7,27 pro Person |
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Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie |
(Quelle: Kärntner Gebietskrankenkasse) |
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Bestätigung
und Information |
(Quelle: Kärntner Gebietskrankenkasse) |
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