Kostenzuschuss

Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen.
Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des bezahlten Honorares zurück.

Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD10) vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.

Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben.

Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht mit bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein Antrag auf Kostenzuschuss von der niedergelassenen Psychotherapeutin in Einbeziehung des Klienten, gestellt werden.

Danach refundiert die jeweilige Kasse die beantragten Einheiten in der Regel weiter.

Einzeltherapie wird je nach Krankenkasse ab 28 Euro für 50 Minuten refundiert.

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